Öffentliche Auslegung des Entwurfs der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Bromskirchen für das Haushaltsjahr 2022



Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bromskirchen für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den weiter vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen liegt entsprechend §§ 97 Abs. 2 und 98 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom 19.10. bis 27.10.2022 während der Dienststunden der Verwaltung im Gebäude der Gemeindeverwaltung Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Bromskirchen, den 14.10.2022

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Bromskirchen

 

Ottmar Vöpel

Bürgermeister



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