Jahresabschluss 2016



Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:


1. Beschluss der Gemeindevertretung

a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 24.618.774,99 Euro.

b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 15.09.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.

c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt

 

2. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 28.11.2022 bis einschl. 06.12.2022 bei der Gemeindeverwaltung Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen, während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

 

Bromskirchen, den 21.11.2022

 

Der Gemeindevorstand

Vöpel, Bürgermeister



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