Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds der Gemeindevertretung Bromskirchen



Herr Tobias Vaupel ist zum 30. November 2022 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Somplar mit den meisten Stimmen Frau Heike Vöpel, Bromskircher Weg 18, ist. Frau Heike Vöpel rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis 30.06.2023 in die Gemeindevertretung nach.

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen, zu erheben.

 

Bromskirchen, den 01.12.2022

 

     Der Gemeindevorstand

der Gemeinde BROMSKIRCHEN

 

               Ottmar Vöpel

Bürgermeister und Gemeindewahlleiter


weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

Download: