Allgemeinverfügung der
Gemeinde Bromskirchen
zur Änderung doppelter Straßennamen im Zuge des Zusammenschlusses von Allendorf (Eder) und Bromskirchen



Die Gemeindevertretung Bromskirchen hat am 12.05.2022 gemäß § 3 Absatz 4 des Grenzänderungsvertrages folgende Allgemeinverfügung durch öffentliche Bekanntgabe erlassen:

I.
Nachfolgende Straßennamenänderungen gelten ab 31.12.2022 in der Gemeinde Bromskirchen:

Bisherige Name

Neuer Name

Ortsteil Bromskirchen


Akazienweg Kastanienweg
Am BahnhofHerbert-Hoppe-Straße
Amselweg Ammerweg
Brunnenstraße Zum Silbersee
Drosselweg Dohlenweg
Finkenweg Kleiberweg
Gartenstraße Wiesenweg
Hauptstraße Sauerlandstraße
Kirchweg An der Kirche
Schulstraße Leitergasse


Ortsteil Somplar
Am HombergNuhneblick

 
II.
Begründung

Die Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen schließen sich zum 01.01.2023 in Form einer Eingliederung zusammen. Die Gemeinde Allendorf (Eder) wird dabei bestehen bleiben. Die bislang selbständige Gemeinde Bromskirchen wird aufgelöst und mit ihren Ortsteilen in die Gemeinde Allendorf (Eder) eingegliedert.
In diesem Zusammenhang müssen doppelt vorhandene Straßennamen angepasst werden. Die Umbenennung der Straßennamen dient der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Damit wird gewährleistet, dass die Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und sonstige jederzeit und schnell die Einsatzorte erreichen können.

III.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen erhoben werden.

IV.
Hinweis

Die Straßennamenänderungen werden zum 31.12.2022 vollzogen. Die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger werden entsprechend informiert.

Bromskirchen, den 30.05.2022

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Bromskirchen


Ottmar Vöpel
Bürgermeister


weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

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