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Grundsteuerreform in Hessen
Frühzeitige Information zur neuen Grundsteuer in Hessen
Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im dritten Quartal des Jahr 2022 sind die Finanzämter und die Kommunen im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten Angaben (wie z. B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Wir möchten Sie frühzeitig auf die Abgabe Ihrer Erklärung ab dem 01. Juli 2022 vorbereiten.
Infoseite Hessische Steuerverwaltung
grundsteuer.hessen.de
Noch Fragen?
Zuständiges Finanzamt finden!
Weitere Informationen finden Sie hier: